AllgEmeine Geschäftsbedingungen

Leistungsgegenstand und Verwender

    1. Diese AGBs werden durch den Verwender Christina-Joy Olschewski (im Folgenden: JUYB genannt), mit Sitz in Köln, bereitgestellt. 

    2. JUYB verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Ernährungsberatung individuell, im Rahmen der Angebotsübersicht, zu betreuen. Der Leistungsumfang variiert abhängig von der gewählten Dienstleistung und kann auf www.chrissi-joy.com/juyb/ eingesehen werden.

    3. Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

    4. Die Dauer einer Trainingseinheit entspricht der jeweils ausgewählten Dienstleistung auf der Website www.chrissi-joy.com/juyb/, sofern nichts anderes vereinbart wird.

    5. Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden dem Klienten zum Beginn des Programms mitgeteilt.

    6. JUYB steht seinen Kunden auch außerhalb der Trainingseinheiten, im Rahmen der vereinbarten Ernährungs- und Trainingsberatung, per WhatsApp und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich aber kein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit.

       

Haftung

    1. JUYB schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für Schäden aus, die nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

    2. JUYB haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrags verfolgten Zwecks.

    3. Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung von JUYB, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen zu genügen.

    4. Es obliegt dem Klienten, sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen auf dem Weg zum und vom Trainingsort sowie während des Trainings zu versichern.

    5. Der Klient versichert mit Vertragsschluss, dass er gesundheitlich in der Lage ist, am Training teilzunehmen. Bei Unsicherheiten oder Zweifeln konsultiert der Klient vorab einen Arzt. 

    6. Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern, Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung.

       

Zahlungsbedingungen

    1. Die Abrechnung des vereinbarten Produktes erfolgt im Voraus. Dazu erhält der Klient eine Rechnung über das gewünschte Paket und muss diese innerhalb von 7 Tagen begleichen. 

    2. Es gelten die vereinbarten Honorare. JUYB behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich, etwaige Änderungen dem Klienten mindestens acht Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen.

    3. Entstehen aufgrund der gewünschten Trainingsgestaltung weitere Kosten wie beispielsweise Eintrittsgelder oder Betreuung auf Reisen, so sind diese durch den Klienten zu tragen.

Verhinderung und Ausfall, Ersatzansprüche

    1. Bei Verhinderung muss der Klient spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn absagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit berechnet.

    2. Im Rahmen des „Joy up your Body“-Programms können bei Verhinderung des Kunden keine Ersatztermine vereinbart werden. Der Klient erhält zu Beginn des „Joy up your Body“-Programms eine Terminübersicht. Die Teilnahme an diesen Terminen obliegt dem Klienten.

    3. Bei einer Absage durch JUYB behält der Klient sein Recht auf Durchführung der Trainingseinheit und erhält einen Ersatztermin.

Datenschutz und Geheimhaltung

 

    1. Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von JUYB gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des Leistungsgegenstands verwendet.

    2. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 3 Monate nach der letzten Trainingseinheit, gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und der EU-DSGVO.

    3. Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäftsgeheimnisse von JUYB Stillschweigen zu bewahren. JUYB verpflichtet sich, über alle im Zusammenhang mit der Betreuung des Klienten bekannt gewordenen Informationen Stillschweigen zu bewahren.

    4. Einwilligungserklärung zum Recht am eigenen Bild.
      Der Klient ist sich bewusst, dass er auf Foto- und Video-Aufnahmen, die während der Trainingseinheiten gemacht werden, deutlich zu erkennen ist, und willigt einer Veröffentlichung für die nachfolgenden Zwecke ein: Website, YouTube, Imagefilme, Social Media.

Sonstige Vereinbarungen

    1. Beide Parteien erkennen schriftliche, telefonische oder über den Buchungsprozess der Website und von beiden Seiten bestätigte Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten oder Produkten als verbindlich an.

    2. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden Ruf oder Prestige des Vertragspartners nicht schädigen.

Schlussbestimmungen

    1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

    2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

    3. Als Gerichtsstand wird Köln vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.